Rot-Grün stoppt Schilys Gesetzentwurf

Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken haben die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf zum Versammlungsrecht von Innenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries entschärft. Wie die parlamentarischen Geschäftsführer Wilhelm Schmidt (SPD) und Volker Beck (Grüne) berichteten, werden die Fraktionen nur das Kernstück in den Bundestag einbringen, das Kundgebungen erschwert. Damit sollen NPD-Aufzüge in Nähe des Holocaust-Mahnmals am 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai verhindert werden.

Regierungsentwurf zu „unpräzise“

Herausgenommen wurden vorerst Verbotsbestimmungen im Versammlungsrecht und eine zusätzliche Strafbestimmung bei Volksverhetzung. SPD-Innenexperte Fieter Wiefelspütz und die Grünen-Innenexpertin Silke Stokar halten Formulierungen wie „verherrlichen“ und „verharmlosen“ von Nazi-Untaten für zu unpräzise. Wiefelspütz verwies darauf, dass laut Verfassung Straftatbestände dem „Bestimmtheitsgebot“ entsprechen müssen. „Wir müssen aufpassen, dass wir die vom Verfassungsgericht gesetzte Grenze nicht überschreiten“, erklärte der Grünen-Politiker Beck und verwies auf die Versammlungsfreiheit. „Es ist niemandem damit gedient, wenn Karlsruhe die Regelung wieder aufhebt.“ Das wäre eine „große Blamage“.

Kernpunkt bleibt erhalten

Der Sprecher des Innenministeriums, Rainer Lingenthal, sagte, der entscheidende Punkt sei das Demonstrationsverbot an Gedenkstätten des Holocausts. „Der Koalitionsentwurf ist in diesem Kernpunkt genau das, was das Bundesinnenministerium vorbereitet hat.“ Die weiteren Punkte seien nicht von der Tagesordnung, sondern würden als Teil der grundsätzlichen Reform des noch aus den 50er Jahren stammenden Versammlungsrechts wieder aufgegriffen.

Neuer Volksverhetzungs-Paragraph nicht vom Tisch

Schmidt wies allerdings darauf hin, dass die von Schily und Zypries geplante Verschärfung des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches, in dem es um den Tatbestand der Volksverhetzung geht, damit nicht vom Tisch sei. Auch sein Grünen-Kollege Volker Beck stellte klar, Elemente der Ministervorlage sollten in die weitere parlamentarische Beratung einfließen. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte, der betreffende Paragraph solle auf jeden Fall durch einen Absatz ergänzt werden und zwar noch im Rahmen der bis Anfang Mai geplanten Neuregelung.

Gesetz soll vor dem 8. Mai in Kraft treten

Schmidt betonte, der Gesetzentwurf sei von beiden Fraktionen einstimmig auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Die Beratung im Bundestag solle bereits in der kommenden Woche abgeschlossen werden. Mit dem jetzt verabredeten Gesetzesverfahren sei gesichert, dass das Gesetz noch vor dem 8. Mai in Kraft treten kann. Am 60. Jahrestag des Kriegsendes will die NPD im Zentrum Berlins marschieren.

Kein Bannmeilen-Gesetz

Eine Absage erteilten SPD und Grüne erneut Forderungen der Union, auch die Vorschriften zur so genannten Bannmeile um die Gebäude des Bundestages und anderer Verfassungsorgane zu erweitern. Schmidt wies darauf hin, die Wirkung wäre ohnehin eingeschränkt, weil etwa Nazi-Aufmärsche am Brandenburger Tor so nur während der Tagungszeiten des Bundestages verhindert werden könnten. Beck wandte sich dagegen, das Demonstrationsrecht generell zu beschneiden, nur um „Wirrköpfe zurückzudrängen“.

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