Bundesanwaltschaft: Nur ein Brief wurde geöffnet

Die Bundesanwaltschaft hat die Kontrolle von Briefsendungen durch den Staatsschutz des Hamburger Landeskriminalamtes im Vorfeld des G8-Gipfels gerechtfertigt. Die Kontrollen hätten im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung mehrerer Brandanschläge im Raum Hamburg gestanden.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe eine „räumlich beschränkte Postbeschlagnahme“ in einem Briefzentrum im Hamburger Stadtteil Altona angeordnet, teilte die Karlsruher Behörde in einer Erklärung mit. Ziel dieser Maßnahme waren demnach Briefe, „deren äußeres Erscheinungsbild aufgrund der bisherigen Erkenntnisse darauf schließen ließ, dass es sich bei ihrem Inhalt um Selbstbezichtigungsschreiben handeln könnte“. Es sei aber nur ein Brief geöffnet worden. Die übrigen seien äußerlich in Augenschein genommen worden. Weitere Angaben machte die Behörde nicht.

Zuvor hatte bereits der Staatsschutz erklärt, das „punktuelle“ Vorgehen der Polizei habe in Zusammenhang mit Bekennerschreiben gestanden. In den vergangenen Monaten hatte es in der Hansestadt immer wieder politisch motivierte Brandstiftungen und Sachbeschädigungen gegeben.

Schäuble: Kontrollen im Zuge laufender Ermittlungen

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betonte, die Postdurchsuchungen stünden im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen bereits begangener Straftaten. Das Vorgehen habe nichts mit der Vorbereitung auf das Treffen der G8-Staatschefs in Heiligendamm zu tun. „Es gibt im Zuge der Vorbereitungen des Gipfels keine solchen Maßnahmen und wird es auch nicht geben“, sagte Schäuble in München. Auch Hamburgs Polizeipräsident Werner Jantosch betonte, dass es sich um eine konkrete Strafverfolgung gehandelt habe, nicht um die „Ausforschung ganzer Stadtteile“.

Schaar: Kein Rechtsverstoß

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wertete das Vorgehen gegenüber tagesschau.de als rechtmäßig: „Ich habe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Behörden hier Überschreitungen des Rechts vorgenommen haben“, sagte Schaar. Dagegen äußerte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski Zweifel, dass es für eine derartige Maßnahme eine rechtliche Grundlage gibt. „Ich habe erhebliche Bedenken und halte das für unangemessen“, wird er in der „tageszeitung“ zitiert.

Szeneviertel im Visier

Nach Informationen der „tageszeitung“ und der „Hamburger Morgenpost“ (Mopo) waren die kontrollierten Briefe von einem Dutzend Mitarbeitern des Landeskriminalamts (LKA) geöffnet worden. Vermutlich mehr als 10.000 Briefe seien unter der Federführung des Bundeskriminalamtes (BKA) geprüft worden.

Den Berichten zufolge wurde vor allem die Post aus einigen Szenestadtteilen wie Hamburg-Altona oder dem Schanzenviertel kontrolliert. Hier gab es zu Beginn des Monats auch Razzien gegen militante G8-Gegner. Wie es weiter hieß, sollten mit der Aktion unter anderem mögliche Bekennerbriefe an die Medien frühzeitig abgefangen werden. Angeblich begleiten LKA-Beamte sogar Postbedienstete bei der Leerung von Briefkästen.

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