Schwarz-Rot will Diäten erhöhen

Nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wollen Union und SPD die erst im November angehobenen Diäten für die Bundestagsabgeordneten noch einmal erhöhen. Mit einem Jahr Verzögerung soll die Tariferhöhung auch für Abgeordnete gelten. Dafür haben sich die Vorstände beider Fraktionen in Berlin ausgesprochen.

Diäten sollen Gehalt von Bundesrichtern entsprechen

Ende vergangenen Jahres hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD entschieden, die Diäten in zwei Schritten zu Beginn der Jahre 2008 und 2009 zu erhöhen. Damit sollen die Bezüge der Bundestagsabgeordneten das Gehalt von Bundesrichtern erreichen. Durch den Beschluss steigen die Abgeordnetenbezüge um insgesamt 659 auf 7668 Euro. Zuletzt waren die Diäten 2003 angehoben worden.

Würde, wie von SPD und Union geplant, der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auch für Abgeordnete umgesetzt, würden die Diäten noch einmal deutlich steigen. Die Einkünfte der 612 Abgeordneten lägen dann ab 2009 bei 7946 Euro. Dies entspricht einer Anhebung von 3,63 Prozent. Anfang 2010 würden sie 8159 Euro betragen, das ist eine Steigerung von 2,68 Prozent.

Auch Regierungsmitglieder sollen mehr bekommen

Neben den Diäten will die Große Koalition auch die monatlichen Gehälter der Regierungsmitglieder erhöhen, wie eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte. Die Bezüge der Kanzlerin, der Minister und der Staatssekretäre sollen demnach in zwei Stufen steigen. Die erste Erhöhung um 3,1 Prozent soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten; die zweite um 2,8 Prozent ein Jahr später. Um welche Summe genau die monatlichen Bezüge jeweils steigen sollen, konnte die Sprecherin nicht sagen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler hatte die Kanzlerin im vergangenen Jahr Anspruch auf ein monatliches Gehalt von 15.833 Euro. Ein verheirateter, kinderloser Minister hatte 12.860 Euro zu erwarten.

Opposition lehnt Erhöhung entschieden ab

Bereits um die schon erfolgte Diätenerhöhung für die Abgeordneten im Herbst hatte es heftige Debatten zwischen Regierung und Opposition gegeben. FDP, Grüne und Linkspartei lehnten die Erhöhung ab. Auch die geplante zusätzliche Erhöhung stößt auf scharfe Kritik der Opposition. „Union und SPD bekommen den Hals nicht voll“, sagte die Linkspartei-Politikerin Dagmar Enkelmann.

Die FDP ist weiterhin gegen eine Kopplung der Abgeordnetenbezüge an die Richtergehälter. Der FDP-Politiker Jörg van Essen plädierte erneut für eine beim Bundespräsidenten angesiedelte unabhängige Kommission, die die Abgeordnetengehälter festlegen solle. Die Grünen wiederholten ihre Forderung nach einer Strukturreform bei den Abgeordnetendiäten.

Kein Erhöhungs-Automatismus

Union und SPD verteidigten die geplante Erhöhung. Der CDU-Politiker Norbert Röttgen verwies auf das Ziel, die Abgeordnetendiäten auf Höhe des Gehalts eines Bundesrichters anzuheben. Der Beschluss sei „sachlich richtig“. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil sprach sich ebenfalls für die Anhebung aus.

Eine Automatismus für die Erhöhung der Abgeordneten gibt es nicht. Jede Erhöhung muss vom Bundestag beschlossen werden. Die Angleichung der Bezüge der Bundestagsabgeordneten an das Gehalt von Bundesrichtern hatten der Bundestag bereits vor mehr als zehn Jahren festgelegt. Nach Jahren ohne Steigerung wird das mit dem Beschluss vom Herbst vergangenen Jahres umgesetzt.

Was erhalten Abgeordnete neben den Bezügen?

Ohne Nachweis der Einzelkosten wird den Abgeordneten pro Monat eine steuerfreie Kostenpauschale von 3782 Euro gezahlt. Mit ihr sollen sämtliche Kosten abgedeckt werden, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Mandats entstehen – wie beispielsweise die Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis oder Reisekosten. Daneben haben Abgeordnete Anspruch auf ein Büro in Berlin mit einer Größe von 54 Quadratmetern. Für die Bezahlung von Mitarbeitern stehen monatlich zusätzlich 13.660 Euro zur Verfügung.

2,5 Prozent Pension für jedes Jahr im Bundestag

Parlamentarier erwerben seit dem 1. Januar 2008 nach einem Jahr einen Pensionsanspruch. Nach seinem Ausscheiden erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag eine Altersentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent der monatlichen Diät. Nach acht Jahren bekommt ein ehemaliger Abgeordneter also 20 Prozent der Diät als Ruhegeld. Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent. Diesen Anspruch erwerben nach Auskunft des Parlaments jedoch nur die wenigsten Mitglieder, die meisten Abgeordneten gehörten dem Parlament zwei bis drei Wahlperioden an.

Die Rente mit 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise auch auf Abgeordnete übertragen. Allerdings sieht eine Ausnahmeregelung vor, dass Parlamentarier mit mindestens achtjähriger Zugehörigkeit auch schon vom 57. Lebensjahr an Anspruch auf die Auszahlung eines Ruhegehalts haben.

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