Überarbeitet – Das Rürup-Modell

Der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup hat gemeinsam mit seinem Kollegen Eberhard Wille ein eigenes Modell für eine Reform der Krankenkassen-Finanzierung vorgelegt: Das Konzept der Pauschalprämie oder Kopfpauschale. Es soll die Lohnzusatzkosten von den Kosten des Gesundheitssystems abkoppeln. Jeder – Chef wie auch Sekretärin – bezahlt den gleichen Betrag. Milliarden-Zuschüsse aus der Steuerkasse sorgen für sozialen Ausgleich.

Die rund 70 Millionen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlen nicht mehr einen mit steigendem Einkommen steigenden Krankenkassenbeitrag, sondern eine Pauschalprämie von 169 Euro im Monat. Für Kinder liegt sie bei 78 Euro, die jedoch komplett aus Steuermitteln finanziert werden. Der Betrag leitet sich ab von den prognostizierten Gesundheitsausgaben des Jahres 2004.

Extra versichert werden muss indes das Krankengeld. Dafür sind noch einmal 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze veranschlagt.

Rund 40 Milliarden an staatlichen Zuschüssen

Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen gibt es Zuschüsse zur Pauschale. Die gibt es dann, wenn die Belastung 12,5 Prozent der Gesamteinkünfte übersteigt. Zu den Einkünften zählen im übrigen auch Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen.

Als Gesamtbelastung für den Staatshaushalt aus diesen Zuschüssen sind 22,5 Milliarden Euro veranschlagt. Die Elternentlastung für die beitragsfreie
Mitversicherung der Kinder beläuft sich auf 15,8 Milliarden Euro.

Drei Varianten zur Finanzierung des Sozialausgleichs

Zur Finanzierung des Sozialausgleichs sind drei Varianten vorgeschlagen: Die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 18,5 Prozent, die Anhebung des Solidarzuschlags auf die Lohn- oder Einkommensteuer von 5,5 auf 17,4 Prozent oder ein Zuschlag von 2,9 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen. Bei der letzten Variante wird die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 3487,50 Euro
auf 4105 Euro Monatseinkommen heraufgesetzt.

Es ergibt sich ein „Transfervolumen“ zur sozialen Abfederung der Kopfpauschalen von 26 Milliarden Euro. Steuermehreinnahmen in Höhe von 15,6 Milliarden Euro erhofft sich Rürup von der Umstellung des Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung in so genannten Barlohn: Der Zuschuss wird dem
Beschäftigten mit dem Gehalt ausgezahlt und muss versteuert werden.

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