Online-Zugriff auf Passfotos wird erlaubt

Im Koalitionsstreit über die Verschärfung der Sicherheitsgesetze wird es jetzt wohl doch im zentralen Punkt des Online-Zugriffs auf Passfotos einen Kompromiss geben. So sollen die deutschen Sicherheitsbehörden künftig auf Passfotos online zugreifen dürfen, wenn bei „begründeten Eilfällen“ ein konkreter Tatverdacht besteht. Das ist nach übereinstimmenden Angaben aus Union und SPD das Ergebnis eines Treffens der Sicherheitspolitiker beider Fraktionen. Am 10. Mai soll abschließend dazu verhandelt werden.

Damit wird der elektronische Abgleich auch unter Rückgriff auf die Daten der rund 5300 Pass- und Meldebehörden möglich. Bislang wurden Kopien der Passfotos für Abgleiche genutzt. Eine Speicherung oder ein elektronischer Abruf von Fingerabdrücken ist aber weiterhin ausgeschlossen. „Die SPD verlangt nach wie vor eine Vernichtung der Fingerabdrücke, obwohl dann nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob der Pass vollständig und ordnungsgemäß hergestellt wurde“, sagte Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach.

SPD bleibt beim Nein zu Online-Durchsuchungen

Ohne Annäherung blieb auch die Auseinandersetzung über eine Regelung zur Online-Durchsuchung privater Computer, für die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eintritt. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, gegenwärtig dürfe es keine solche Durchsuchungen geben, weil dafür eine verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage fehle.

Zugleich zeigte er sich nicht überrascht von Meldungen, dass es in der Vergangenheit bereits solche Aktionen gegeben habe, weil er darüber bereits vor zwei Monaten vom Geheimdienstkoordinator informiert worden war.

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