Belgien muss Reporter 10.000 Euro Schadensersatz zahlen

Im Streit um die Durchsuchung seines Brüsseler Büros durch die belgische Polizei hat der „Stern“-Reporter Hans-Martin Tillack vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg errungen. Die Straßburger Richter verurteilten Belgien wegen Verletzung der Pressefreiheit und betonten das Recht der Journalisten, ihre Informanten zu schützen. Zugleich wurde die belgische Regierung angewiesen, dem 46-jährigen Journalisten 10.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.

Anlass der Durchsuchungen waren EU-kritische Artikel

Die belgische Polizei hatte im Jahr 2004 Tillacks Büro in Brüssel durchsucht, fast alle Unterlagen und Arbeitsgeräte beschlagnahmt und den Korrespondenten vorübergehend festgenommen. Anlass für die Hausdurchsuchung waren zwei Artikel, in denen der Brüssel-Korrespondent des „Stern“ im Februar und März 2002 über Ermittlungen der EU-Behörde zur Betrugsbekämpfung (Olaf) berichtet hatte.

Dabei ging es um angebliche Betrügereien bei der EU-Kommission. Die Artikel basierten auf Aussagen des ehemaligen Kommissionsbeamten Paul van Buitenen und auf vertraulichen Dokumenten der EU-Behörde. Olaf warf Tillack daraufhin vor, er habe einen Beamten mit 8000 Euro bestochen, um die vertraulichen Informationen zu erhalten. Außerdem erstatte die Behörde Anzeige.

Pressefreiheit und Informantenschutz gestärkt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertete das Vorgehen der belgischen Polizei als Verstoß gegen die Pressefreiheit. Ziel der Hausdurchsuchung sei es gewesen, den Ursprung der im „Stern“ veröffentlichten Informationen herauszufinden. Zur Pressefreiheit gehöre aber auch das Recht der Journalisten, ihre Quellen zu schützen.

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