Ex-RAF-Terroristin Haule frei

Die frühere RAF-Terroristin Eva Haule ist nach 21 Jahren Haft auf freiem Fuß. Die 53-Jährige sei am Freitag aus dem Frauengefängnis Berlin-Neukölln auf Bewährung entlassen worden, erklärte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz, Barbara Helten. Der Entlassung sei eine Absprache zwischen der JVA und dem Justizsenat vorweggegangen. „Wir wollten Frau Haule vor einem zu großen Medienandrang schützen“, sagte Helten. Haules Entlassung war zunächst für Dienstag angekündigt worden.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss mitgeteilt, die Richter hätten einen Antrag der 53-Jährigen stattgegeben, den Rest ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Von Haule gehe keine Gefahr mehr aus für die Öffentlichkeit, befanden die Richter im Einklang mit der Bundesanwaltschaft und psychologischen Gutachtern. Maßgeblich für die Entscheidung sei vor allem gewesen, dass Haule an der Selbstauflösung der RAF 1998 mitgewirkt habe und inzwischen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung glaubwürdig ablehne.

OLG setzte Mindesthaftdauer fest

Die 1954 in Stuttgart geborene Haule (früher Haule-Frimpong) gehörte der dritten Generation der RAF an und wurde 1986 in einem Rüsselsheimer Eiscafe festgenommen. Wegen der Beteiligung an der Ermordung eines amerikanischen Soldaten im August 1985 in Wiesbaden und am Sprengstoffanschlag auf die Rhein-Main Air Base der US-Luftwaffe wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt.

2006 hatte sie einen Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung gestellt, den das OLG Frankfurt aber ablehnte. Allerdings legte das Gericht die Mindesthaftdauer auf 21 Jahre fest, die jetzt verbüßt sind.

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Noch zwei Ex-RAF-Terroristen im Gefängnis

Neben Christian Klar und Birgit Hogefeld war Haule das letzte ehemalige RAF-Mitglied, das noch im Gefängnis war. Ende März war die frühere Top-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft freigekommen. Auch sie hatte einen Antrag gestellt, den Rest ihrer Strafe zur Bewährung auszusetzen. Ein Gnadengesuch Christian Klars hatte Bundespräsident Horst Köhler im Mai abgelehnt.

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