Weinhandelsabkommen zwischen der EU und den USA

Beim bilateralen Weinhandelsabkommen zwischen der EU und den USA geht es um die gegenseitige Anerkennung von Herstellungsnormen in der Weinproduktion. Damit soll den Anbietern jeweils ein freier Marktzugang ermöglicht werden.

Hauptkritikpunkt der deutschen Produzenten ist das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht des Herstellungsverfahrens. In den USA ist anders als in Europa die so genannte Weinfraktionierung zulässig. Demnach können amerikanische Winzer Wein mit Wasser verdünnen und mit Aromastoffen anreichern. Laut amerikanischem Recht darf Wein einen bis zu 35-prozentigen Wasseranteil aufweisen. Das Abkommen sieht eine freiwillige Verpflichtung vor, einen Anteil von 17 Prozent nicht zu überschreiten. Mit Hilfe der Verdünnung können amerikanische Winzer bis zu einem Drittel an Trauben sparen. Dadurch befürchten deutsche Winzer die Überschwemmung des deutschen Marktes mit Billigweinen aus Übersee.

Zudem sind die Auflagen für die Produktion von Barrique-Wein in den USA niedriger als in Europa. Während hier zu Lande die Lagerung in teuren Eichenfässern vorgeschrieben ist, dürfen amerikanische Produzenten mit Stahltanks arbeiten, in die Holzchips zur Geschmacksveränderung gegeben werden. Streit gibt es auch über den Namensschutz regionaler Weinsorten. So sind von rund 3000 Anträgen auf Namensschutz im Abkommen nur etwa 100 berücksichtigt worden.

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